Endgültige Abmeldung des Kindes
Bitte beachten Sie, dass diese Abmeldung 3 Monate vor Quartalsende vorliegen muss.
Informationen zum Kind | Besuch bisheriger Einrichtungen | Informationen zur Gesundheit | Einverständniserklärungen
In der Schulordnung der Deutschen Botschaftsschule Peking (Punkt 4.2 Aufnahme und Abmeldung) ist festgelegt: Über die Aufnahme und die Einordnung in eine Klassenstufe entscheidet die Schulleitung, falls eine Überprüfung notwendig ist, im Einvernehmen mit einem aus Lehrern der Schule gebildeten Ausschuss. Voraussetzung für die Aufnahme von Schülern ist die Beherrschung der deutschen Sprache.
Der Vorstand der Deutschen Botschaftsschule Peking kann Schülern eine Ermäßigung der Schul-/Kindergartengebühren gewähren, wenn die Eltern vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, die Gebühren aus ihrem Einkommen zu bestreiten und auch keine Zuschüsse zum Besuch der DSP erhalten. Für eine Gebührenermäßigung muss nach Rechnungserstellung ein schriftlicher Antrag beim Vorstand eingereicht werden.
Antragsstellung | Gebührenermäßigungen | Benötigte Unterlagen | Ablauf des Antragsverfahrens
Informationen zu den Eltern | Mitgliedschaft im Schulverein